Grillen – Rechtslage – wann ist wo grillen erlaubt?

Deutschland grillt gerne, das ist Fakt! Doch wo darf man eigentlich grillen? Gibt es Auflagen beim grillen? Was kann ein Nachbarbar gegen einen qualmenden Gill tun? Gibt es eine eindeutige Regelung zum Thema grillen? Fragen über Fragen, welche ich Euch heute beantworten werde oder auch nicht, denn wie wir sehr schnell erkennen werden ist die Gesetzeslage nicht wirklich eindeutig, bzw. gibt es gar keine Gesetze zum Thema Grillen! Doch greifen wir nun die einzelnen Punkte auf und sehen nach, wie es rechtlich dazu aussieht!

Wo darf gegrillt werden?
Grundsätzlich darf überall auf eigenen Privatgrundstücken oder auch gemieteten Besitz gegrillt werden. Doch zu dieser pauschalen Aussage gibt es natürlich auch eine Ausnahme. Verbietet der Vermieter im Mietvertrag den Einsatz von Grills, so ist diesem Verbot Folge zu leisten. Daran gibt es auch nichts zu rütteln, wie Gerichtsbeschlüsse immer bestätigt haben. Interessant dabei ist – ist das Grillen ausdrücklich im Mietvertrag gestattet und Mitbewohner fühlen sich z.B. durch einen rauchenden Grill belästigt – gilt die Grillerlaubnis nicht als Freifahrtschein und kann mit Erfolg angefochten werden.

Wir halten fest – auf dem Balkon in der Mietwohnung und im eigenen Garten bzw. der Terasse darf generell gegrillt werden, wenn der Einsatz von Grillgeräten nicht im Mietvertrag geregelt ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht.

 

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Doch wie sieht es auf öffentlichen Plätzen aus?
Auch hierfür gibt es kein pauschales Gesetz. Wo gegrillt werden darf entscheidet die Stadt oder die Kommune. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte  man immer erst eine Genehmigung einholen, ob man an der gewünschten Stelle seinen Grill aufstellen darf. Zum Teil geben auch die Internetauftritte der Städte darüber Auskunft, wo sich der nächste Grillplatz befindet. Wer sich nicht daran hält und im schlimmsten Fall noch eine Feuerstelle errichtet kann je nach Örtlichkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belangt werden.

Wann darf gegrillt werden?
Das Grillen selbst wird nicht durch Ruhezeiten limitiert! D.h. wenn Eure Nachmittagschicht um 23.00 Uhr endet und ihr Lust auf ein heißes Würstchen habt, dann könnt ihr einfach Euren Grill anwerfen und keiner kann etwas dagegen sagen! Auch wenn ihr über Nacht eine leckere Forelle kalträuchert, wird sich niemand darüber beschweren können. Es sei denn, der Geruch, bzw. der Rauch belästigt dritte Personen. Dann ist es aber wiederum egal wann ihr den Grill anwerft, denn eine Belästigung sollte unter Umständen auf keinen Fall statt finden.

Doch wie sieht es mit Grillpartys aus?
Hier gilt grundsätzlich die Regelung, das zwischen 22 Uhr und 6 Uhr niemand gestört werden darf. Dies kann sogar so weit gehen, dass die lustige Gesellschaft in die Wohnung umziehen muss. Hier gibt es zwar auch wieder ein paar vermeintliche Gerichtsurteile die besagen, das ein Grillabend nach vorheriger Information der Mitbewohner / Anwohner einmal im Monat erlaubt sei. Aber dies sind auch wieder Urteile, welche auf bestimmte Regionen und Personen zugeschnitten worden sind. Eine klare Regelung gibt es hierzu nicht und so gilt primär natürlich die Nachtruhe als Gesetzesgrundlage.

Gibt es Auflagen beim Grillen, welche beachtet werden müssen?
Nein, es gibt kein Gesetz welches den typischen Grillvorgang regelt! Ich denke wir sind alles erwachsene Leute, die wissen, was im eigenen Umfeld tragbar oder nicht mehr zumutbar ist.

 

Abschließende Worte:
Grillen ist in der Gemeinschaft eine soziale Angelegenheit, bei der man nicht nur an sich und an das leckere Grillgut denken sollte, sondern auch an die Personen welche sich vielleicht von dem Grillabend gestört fühlen. Wenn ihr Rücksicht auf das Umfeld von Euch nehmt, wird das Umfeld Euch auch den einen oder anderen kleinen Ausrutscher (Qualm oder sonstige Lärmbelästigung) verzeihen. Ein rücksichtsvollen Verhalten kann Ärger schon im Keim ersticken und ihr müsst als Grillender keine Angst haben vor Gericht zu landen. Miteinander Reden hilft in den häufigsten Fällen und hey, schon mal daran gedacht den Nachbarn zum nächsten Grillaben einfach einzuladen? Die fördert das Miteinander und vermeidet Konflikte.

Grundsätzliches zur rechtlichen Lage beim Grillen:
Das Grillen ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Es gibt zwar einige Gerichtsbeschlüsse für bestimmte Vorfälle, welche jedoch nicht pauschal für die eigene Situation angewendet werden können. Bei einem eigenen Streitfall kann sich zwar ein Richter an einem solch vergangenen Fall orientieren, muss dies aber nicht tun, da die Außenfaktoren immer unterschiedlich sind. So gilt für den Grillmeister und den genervten Nachbarn – die gesprochenen Urteile können einen Anhaltspunkt liefern, doch keiner der beiden Parteien kann sollte sich darauf fix berufen. Denn im eigenen Streitfall könnte ganz anders entschieden werden!

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